Liebe Teilnehmer und Teilnehmerinnen der 13. GOHO-Gostenhofer Ateliertage
Wir müssen nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Teilnehmer und Teilnehmerin für die Einhaltung der COVID-Maßnahmen in deren Räumlichkeiten und stattfinden Veranstaltungen selbst verantwortlich ist! Dabei gilt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14 BayIfSMV) vom 1. September 2021:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/615/baymbl-2021-615.pdf
Hier eine Einschätzung der für die Durchführung der 13.GOHO relevanten Bestimmungen:
Allgemeine Verhaltensempfehlungen, die immer gelten:
Ziel ist in jedem Fall Menschenansammlungen (außer aus dem gleichen Hausstand) zu verhindern.
- Jeder ist angehalten den Mindestabstand von 1.5m einzuhalten.
Wo nicht möglich, soll eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden, auch dort wo es nicht zwingend vorgeschrieben ist. - Auf Handhygiene und Bereitstellung von Desinfektionsmittel ist zu achten.
- Geschlossene Räume sind ausreichend zu lüften.
3G-Regel:
Eines der drei „Gs“ (Geimpft-Genesen-Getestet) muss nachgewiesen und vom Betreiber kontrolliert werden!
Gültigkeit der Tests:
- PCR-Tests der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
- PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurden.
- Selbsttest, der unter Beisein des Betreibers des Ausstellungs- oder Veranstaltungsortes durchgeführt wurde. Dieser Test ist ausschließlich an diesem einen Ausstellungs- oder Veranstaltungsortes gültig!
Maskenbefreiung:
Eine Maskenbefreiung ist nur mit Attest mit konkret genanntem Grund zur Maskenbefreiung zulässig, nur z.B. aus gesundheitlichen Gründen“ reicht nicht aus!
Veranstaltungsorte und –formate:
- Offene Ateliers, Läden und Vernissagen:
Offene Ateliers und Vernissagen dienen dem vorrangigen Zweck des Verkaufs von Waren und Kunstgegenstände und sind somit dem Handel zuzuordnen, Maskenpflicht!
Ab 100 Personen, die sich gleichzeitig im Raum befinden) ist ein individuelles Infektionsschutzkonzept (Hygienekonzept) zu erarbeiten und zu beachten (ein allgemeines Hygienekonzept kann unten heruntergeladen, ausgedruckt und aufgehängt werden).
Empfehlung: Wird der Andrang zu groß, so dass der 1,5m-Abstand nicht mehr gewährleistet werden kann, sollte ein Einlassstop verhängt werden.
- Gastronomie:
Hier gelten die allgemeinen Vorgaben zur Gastronomie mit:
3G, Kontakterfassung, Hygienekonzept, Maskenpflicht außerhalb der Sitzplätze.
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen:
Veranstaltungen mit vorwiegendem kulturellen Inhalt, das sind z.B. Übersichtsausstellung, Workshops, Feiern, interne Führungen/Filme/Autorengespräche, Buchlesungen usw. unterliegen:
3G, Kontakterfassung und Maskenpflicht, Hygienekonzept notwendig
- Veranstaltungen im freien:
Im freien bis 1000 Besuchern bestehen keine Auflagen.
Hygienekonzept notwendig
Hier ein Vorschlag eines allgemeinen Schutz- und Hygienekonzept mit Kontakterfassungsvarianten (Download):
https://goho.online/download/13-goho-coronaregeln-mit-kontakterfassungsvarianten/
Wir freuen uns auf euch und bleibt gesund
liebe Grüße
euer
GOHO-Team